Behandlungskosten
Angaben zu den Behandlungskosten dürfen hier aus rechtlichen Gründen nicht gemacht werden. Entsprechende Informationen können selbstverständlich telefonisch mitgeteilt werden.
Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Als privat versicherter Patient können Sie die Rechnungen für meine Behandlungen bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und bekommen den Ihnen vertraglich zustehenden Anteil erstattet.
Ob und in welchem Umfang Sie einen Zuschuss erhalten können, erfahren Sie direkt bei Ihrer Kasse.